Auf einer Rückforderung dieser Kosten beim Beschuldigten sei zu verzichten. 6. Die Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Martin Vogt für die Zeit ab dem 22. Januar 2018 bis zum 28. Oktober 2020 (Datum der Aufhebung durch das Obergericht), bzw. durch Rechtsanwalt Konrad Jeker (ab seiner Einsetzung durch das Obergericht am 28. Oktober 2020) seien gerichtlich festzusetzen. Auf eine Rückforderung dieser Kosten beim Jugendlichen sei zu verzichten. 7. Dem Jugendlichen seien, unter solidarischer Haftung seiner Eltern, angemessene Verfahrenskosten aufzuerlegen, dies – nicht zuletzt unter Berücksichtigung der festzustellenden überlangen Verfahrensdauer – in eher symbolischer Höhe.