Ebenfalls sei von der Verhängung einer Schutzmassnahme abzusehen. 3. In Bestätigung des jugendgerichtlichen Urteils vom 28. Juni 2019 sei A.___ gegenüber C.___ bei einer Haftungsquote von 100 Prozent dem Grundsatz nach zum Ersatz des aus dem Vorfall vom [Datum in 2018] resultierenden Schadens zu verpflichten. Zur Ausmittlung der Schadenshöhe sei C.___ auf den Zivilweg zu verweisen. 4. A.___ sei zudem, entsprechend dem jugendgerichtlichen Urteil, zur Bezahlung einer nach richterlichem Ermessen zu bestimmenden Genugtuung an C.___ zu verpflichten.