Sämtliche Befragungen werden mit technischen Hilfsmitteln aufgezeichnet (Tonträger in den Akten). Anschliessend beantragt Rechtsanwältin Selig die Aktennahme von drei Arztberichten betr. das Opfer und gibt ihre Kostennote zu den Akten. Die anderen Parteien werden mit Kopien der Arztberichte bedient. Gegen die Aktennahme gibt es keine Einwände. Die Arztzeugnisse werden zu den Akten genommen. Es werden keine Beweisanträge mehr gestellt. Das Beweisverfahren wird demnach geschlossen. (Die Verhandlung wird von 12:20 - 14:00 Uhr für eine Mittagspause unterbrochen.