Rechtsanwalt Jeker gibt seine Kostennote zu den Akten und legt eine Kopie dem Jugendanwalt vor. Es folgen – jeweils nach Hinweis auf ihre Rechte und Pflichten – die Befragungen der Auskunftsperson D.___, des Zeugen H.___, der Sachverständigen F.___ und G.___; dies in der besagten Reihenfolge. Die Auskunftsperson D.___ und der Zeuge H.___ werden nacheinander zur Befragung in den Saal geholt. D.___ bleibt nach ihrer Befragung als gesetzliche Vertreterin des Opfers als Zuhörerin im Saal. Dies, nachdem der amtliche Verteidiger dazu angehört wurde, weil das Jugendstrafgesetz die Anwesenheit der gesetzlichen Opfervertreterin nicht vorsieht.