7,7 % MWST: CHF 309.60) festgesetzt. Diese Kosten gehen endgültig zu Lasten des Staates. 14. An die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 1'400.00, total CHF 21'470.00, hat A.___ CHF 1'000.00 zu bezahlen. Die übrigen Kosten von CHF 20'470.00 gehen zu Lasten des Staates. 15. Die Kosten des Berufungsverfahrens gehen zu Lasten des Staates. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt.