Es wird festgestellt, dass gemäss der diesbezüglich rechtskräftigen Ziff. 11 des erstinstanzlichen Urteils die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Severin Bellwald, auf total CHF 24'588.20 festgesetzt und zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, bezahlt worden ist. Auf den Rückforderungsanspruch des Staates gegenüber A.___ wird verzichtet. 13. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.___, Rechtsanwalt Severin Bellwald, wird für das Berufungsverfahren auf total CHF 4'330.40 (Aufwand: CHF 3'855.00; Auslagen CHF: 165.80; 7,7 % MWST: CHF 309.60) festgesetzt.