Es wird festgestellt, dass gemäss rechtskräftiger Ziff. 9 des erstinstanzlichen Urteils die Schadenersatzforderung von E.___ gegenüber A.___ auf den Zivilweg verwiesen worden ist. 11. Es wird festgestellt, dass gemäss rechtskräftiger Ziff. 10 des erstinstanzlichen Urteils die Schadenersatzforderung der F.___AG gegenüber A.___ auf den Zivilweg verwiesen worden ist. 12. Es wird festgestellt, dass gemäss der diesbezüglich rechtskräftigen Ziff.