__ wird zu einem Freiheitsentzug von 20 Wochen verurteilt. 7. A.___ werden die erstandene Untersuchungshaft von 26 Tagen (28.10.2016 - 16.11.2016; 24.7.2017 - 31.7.2017) sowie die stationäre Beobachtung und die (vorsorgliche) Unterbringung an den Freiheitsentzug angerechnet. Es wird festgestellt, dass der Freiheitsentzug aufgrund dieser Anrechnung vollständig abgegolten ist.