Die vom amtlichen Verteidiger ins Recht gelegte Honorarnote für das Berufungsverfahren setzt sich (exkl. Hauptverhandlung und Urteilseröffnung, jedoch inkl. Fahrten) aus einem Aufwand von 20,75 Stunden (1'245 Minuten) zu einem Stundenansatz von je CHF 180.00, Auslagen von CHF 268.00 und 7,7 % MWST zusammen. Hinzu zu zählen sind für die Hauptverhandlung 180 Minuten und für die Urteilseröffnung 30 Minuten. Auf Grund der bereits auf den 18. Februar 2020 vorverlegten Urteilseröffnung ist die 2. Anreise nach Solothurn (Position vom 19.2.2020: 70 Minuten) in Abzug zu bringen. Ebenso ist mit Blick auf den Verfahrensausgang die Nachbesprechung im N.___ zu streichen (Abzug von 100 Minuten).