1.3 a und c: Es kann auf die Ausführungen unter lit. b hiervor verwiesen werden, der Freiheitsentzug ist um insgesamt drei Wochen zu erhöhen. d) Irreführung der Rechtspflege durch Falschaussagen nach einem Auto-Selbst-unfall gemäss AV Ziff. 1.4: Hier ist zu berücksichtigen, dass der Jugendliche bei der zweiten Einvernahme von seinen Falschaussagen Abstand nahm und er nicht im eigenen Interesse gehandelt hat. Dem leichten Verschulden ist mit einer Straferhöhung um eine Woche Freiheitsentzug Rechnung zu tragen. e) Urkundenfälschung und versuchter Betrug durch Stellen eines Kreditantrages über CHF 30'000.00 mit Hilfe gefälschter Unterlagen (Lohnausweis, Identitätskarte) zum Nachteil der H._