Keine erhöhte Rückfallgefahr besteht für Gewaltdelikte (solche waren bisher auch keine zu verzeichnen), wohl aber für Vermögensdelikte. Diesbezüglich hat sich der Gutachter vor dem Berufungsgericht der etwas positiveren Beurteilung des N.___ angeschlossen: Es bestehe ein moderat bis deutlich erhöhtes Rückfallrisiko für Vermögensdelikte. Der Jugendliche ist nunmehr gut 20 Jahre alt und hat sich auch durch insgesamt fast zwei Jahre dauernde Platzierungen nicht für eine stationäre Unterbringung mit Absolvierung einer Lehre motivieren können. Daran hält er weiterhin beharrlich fest.