Zu den Delikten im Juli 2017 liess er sich von S.___, einem gerichtsbekannten, höchst zweifelhaften Umgang, verleiten. Von diesem damaligen Umfeld hat er sich offensichtlich gelöst, konnte er doch ab Juni 2018 wie erwähnt während 15 Monaten durchgehend arbeiten und deliktsfrei leben. Offensichtlich hatte der stationäre Aufenthalt auf dem M.___ und im N.___ doch eine gewisse stabilisierende Wirkung auf den Jugendlichen. Zu beachten ist bei der Frage der Verhältnismässigkeit der beantragten Massnahme auch die vom Gutachter prognostizierte Rückfallgefahr: Keine erhöhte Rückfallgefahr besteht für Gewaltdelikte (solche waren bisher auch keine zu verzeichnen), wohl aber für Vermögensdelikte.