Delikte hat er keine mehr begangen. Dieser Kurvengang stellt zwar einerseits ein Bewährungsversagen dar, andererseits ist die Deliktsfreiheit in diesem Zeitraum unter erschwerten Bedingungen doch auch bemerkenswert. Die delinquente Phase begann mit dem Umgang des Jugendlichen mit deutlich älteren Kollegen, die sich zufolge Berufstätigkeit einiges leisten konnten, was er mit seinen Delikten zu kompensieren versuchte. Zu den Delikten im Juli 2017 liess er sich von S.___, einem gerichtsbekannten, höchst zweifelhaften Umgang, verleiten.