3.16 Dr. D.___ führte als Sachverständiger vor dem Berufungsgericht im Wesentlichen aus (Dossier OG 122 ff.), er erachte die von ihm gestellte Diagnose einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung nach wie vor gerechtfertigt. Der Jugendliche habe als ältester von drei Söhnen die vielversprechende Rolle gehabt, seine Eltern stolz zu machen und der Familie zu Ehre zu gereichen. Die Eltern hätten sehr viele Hoffnungen in den Jugendlichen gesetzt. Dies habe zu einer stark narzisstischen Aufwertung seiner Person geführt. Gleichzeitig sei er mit diversen eigenen Unzulänglichkeiten (Einführungsklasse, Logopädie, reduzierte Lernziele, Besuch einer Kleinklasse) konfrontiert worden.