Im Bereich der deliktorientierten Therapie sollte er sich ein vertieftes Verständnis seines Deliktsmechanismus’ und deliktsnahen Verhaltens im Alltag aneignen. 3.15 Vor dem Berufungsgericht führte der Beschuldigte zusammengefasst Folgendes aus (Dossier OG 114 ff.): Er betrachte es als grossen Fehler, dass er die Chance der ambulanten Therapie nicht genutzt, sondern weitere Delikte (Einbruchdiebstähle) begangen habe. Er sei damals an die falschen Leute geraten. Er stehe in der Schuld seiner Eltern, die wegen ihm Probleme bekommen hätten. Im N.___ sehe er nichts, was ihn weiterbringen könnte.