Würde er seine Fähigkeiten primär in die Deliktsarbeit resp. in die Massnahme an sich einbringen, wäre ein schnellerer Verlauf denkbar und erwartbar. Vollzugslockerungen seien absolut zu befürworten, dagegen spreche einzig die hohe Fluchtgefahr. Der Jugendliche setze sehr auf die anstehende Gerichtsverhandlung und habe angegeben, bei negativem Entscheid auf Flucht zu gehen. Der Jugendliche wolle sich insbesondere in den Bereichen Sozialpädagogik und Berufs(aus)bildung nicht auf die Massnahme einlassen.