Es sei deshalb empfehlenswert, die Therapie fortzuführen. Die Einschätzung des Rückfallrisikos nach dem LSI-R zeige ein moderates Risiko im Durchschnittsbereich für weitere Delinquenz (unabhängig davon, in welchem Deliktsbereich), was eine Behandlung rechtfertige. Eine Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt werde als nicht indiziert angesehen. Die Beeinflussbarkeit sei nach wie vor auf gutem Niveau. Das liege an den grundsätzlich vorhandenen Fähigkeiten des Jugendlichen. Problematisch daran sei, dass er viele seiner Ressourcen in die aus seiner Sicht mögliche Entlassung investiere. Würde er seine Fähigkeiten primär in die Deliktsarbeit resp.