Er habe hinreichend Fähigkeiten, seinen Alltag zu strukturieren, und er habe auch während der Flucht eine Arbeit gefunden, die ihn befriedige und seine Bedürfnisse stillen könne. Auch seine narzisstischen Anteile seien wiederholt thematisiert worden. Gegenüber dem ersten Aufenthalt habe sich eine Verbesserung im Umgang mit Kränkungen gezeigt, zudem habe er im Verlauf sein hohes Bedürfnis nach Anerkennung, Lob und Wertschätzung eindämmen können. Der BSCL-Test habe eine gewisse psychische Belastung gezeigt, die als Anpassungsstörung wegen des Wiedereintrittes in den N.___ zu erklären sei. In der Gruppentherapie habe er im Modul «Konfliktkompetenzen» sehr gut mitgemacht.