Der Jugendliche habe sich früh nach Eintritt nach einer psychotherapeutischen Begleitung erkundigt und diese dann auch besucht. Er sei sehr engagiert gewesen, habe seine Energie aber meist in seine Möglichkeiten, aus einer stationären Massnahme heraus zu kommen, investiert. Er bestreite die Notwendigkeit einer Therapie dabei nie, äussere sich aber dahingehend, dass diese auch im ambulanten Setting durchgeführt werden könne und es keines stationären Rahmens bedürfe. Er habe hinreichend Fähigkeiten, seinen Alltag zu strukturieren, und er habe auch während der Flucht eine Arbeit gefunden, die ihn befriedige und seine Bedürfnisse stillen könne.