Die therapeutische Beeinflussbarkeit sei grundsätzlich in hinreichendem Ausmass gegeben, auch wenn der Jugendliche eine Beschäftigung in der Werkstatt nicht sehe und die therapeutische Arbeit im externen und ambulanten Setting durchführen möchte. Es sei zum derzeitigen Zeitpunkt eine theoretische und, wenn auch klar eingeschränkt, spezifische Erfolgsaussicht vorhanden (bei N.___-interner hoher Veränderungsresistenz). Eine Selbst- und eine Fremdgefährdung seien aktuell kaum vorhanden, dies trotz narzisstischer Kränkung im Verlaufe des Standortgespräches vom 18. Dezember 2019. Der Jugendanwalt hiess den Antrag in der Folge gut. 3.14 Der ausserordentliche Verlaufsbericht des N.__