3.8 C.___, Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft, führte anlässlich der Hauptverhandlung aus, der Jugendliche habe sich klar massnahmenbedürftig gezeigt. Er könne sich zwar an die jeweiligen Strukturen halten und zeige sich in vielerlei Hinsicht sehr zuverlässig, er habe jedoch ein grosses Defizit im Bereich der Sozialkompetenzen. Dies stehe auch im Zusammenhang mit seinen Delikten und habe sich denn auch im Massnahmenzentrum M.___ gezeigt. Daher sei das Augenmerk insbesondere auf das Aneignen von Sozialkompetenzen, auf die Selbstwahrnehmung sowie das Selbstbild zu legen, damit er in diesen Bereichen vorwärtskomme. Damit könnten weitere Straftaten vermieden werden.