Hierbei habe sich der Jugendliche zu Beginn – trotz formaler Zuverlässigkeit – wenig therapiewillig gezeigt. So sei der Einstieg in die deliktsorientierte Therapie zunächst erschwert gewesen, weil er nicht bereit gewesen sei, die notwendige Offenheit zu zeigen. Er habe die Ansicht vertreten, eine deliktorientierte Therapie habe er bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Angaben zu den Delikten seien anfänglich nur oberflächlich und widersprüchlich gewesen (Bagatellisierungs- und Beschönigungstendenz). Dabei sei ihm wichtig erschienen, die aus seiner Sicht falschen Angaben des Gutachters richtigzustellen.