Nach seinem Eintritt in den Stammpavillon habe er den Grossteil seiner Freizeit damit verbracht, mithilfe seines Anwalts Anträge und Beschwerden an die Behörde zu verfassen. Er habe regelmässig auch den Kontakt zum sozialpädagogischen Team gesucht, um sich kritisch zum N.___-Reglement sowie zu den Pavillon-Strukturen zu äussern. Seit der Eintrittsstandortbestimmung vom 10. April 2018 habe dies deutlich abgenommen. Anlässlich der bisherigen Gruppenausgänge habe er sich unauffällig gezeigt und habe keine Mühe gehabt, die entsprechenden Regeln und Strukturen einzuhalten sowie sozialkonform aufzutreten. Während den ersten Wochen habe er keinen telefonischen Kontakt zu seiner Familie gepflegt.