Die Massnahme im Massnahmenzentrum M.___ werde beendet und zur Fortsetzung der Massnahme werde der Jugendliche in das Massnahmenzentrum N.___ eingewiesen. 3.6 Am 20. Februar 2018 wurde der Jugendliche im Massnahmenzentrum N.___ platziert. Dem Zwischenbericht vom 29. Mai 2018 lässt sich Folgendes entnehmen: Der Jugendliche lege bezüglich der internen Berufsabklärung ein ambivalentes Verhalten an den Tag: Einerseits arbeite er in allen Schnupperbetrieben zuverlässig, verhalte sich gegenüber Mitarbeitern und Lernenden äusserst korrekt und erledige die ihm aufgetragenen Arbeiten mit gutem handwerklichem Geschick und Sorgfalt. Andererseits wirkten seine Einsätze aber unmotiviert und ziellos.