Es übersteige seine bisher erworbenen sozialen Kompetenzen, um einen Platz in der Gruppe einzunehmen und um sich in wechselnden Dynamiken zu behaupten. In Bezug auf dieses wichtige Entwicklungsthema habe sich der Jugendliche als unzugänglich erwiesen. Er habe deutlich das Kalkül entwickelt, diese unmögliche Gruppensituation könne zum Abbruch der Massnahme führen. Er habe sich weiterhin über seine Aussenseiterrolle beklagt, habe jedoch keinerlei Versuche erkennen lassen, seine eigene Rolle zu ändern. Er habe die involvierten Stellen immerzu um Abbruch der Massnahme ersucht.