3.4 In seinem Therapiebericht vom 2. Juli 2017 äusserte sich der psychiatrische Gutachter über die seit März 2017 laufende ambulante Therapie mit dem Jugendlichen wie folgt: Bei vier unentschuldigten Absenzen und zwei Absenzen wegen Krankheit hätten insgesamt sechs Gespräche stattgefunden. Der Jugendliche habe sich bisher nur ansatzweise auf die Therapie eingelassen, er nehme daran überangepasst teil und bekunde wenig Motivation und Eigeninitiative. Immerhin hätten mit ihm wichtige deliktsrelevante Themen bearbeitet werden können. Die Inhalte habe der Jugendliche begriffen und zumindest insofern umgesetzt, als dass im Therapiezeitraum keine neuen Straftaten bei ihm bekannt worden seien.