Seine Fähigkeiten reichten aus, um eine Ausbildung in der freien Wirtschaft zu absolvieren, sein Verhalten sei angemessen, einer sozialpädagogischen Nacherziehung bedürfe es nicht. Da seine mangelnde Einsicht in die Strafbarkeit seiner Taten auch nicht mit sozialpädagogischen Mitteln zu fördern sei, werde empfohlen, von einer stationären Unterbringung abzusehen. Die Erfolgsaussichten für eine Behandlung des Jugendlichen seien aktuell gering, er selbst sei nur an einer Rückkehr in die Familie interessiert, was auch von seinen Eltern gestützt werde. Der Jugendliche wolle und solle zu Hause leben, die Eltern wünschten sich keine Einmischung in ihren Angelegenheiten.