Trotz einer guten Anpassungsfähigkeit und seiner insgesamt umgänglichen und höflichen Art sei es nicht gelungen, mit ihm eine Arbeitsbeziehung herzustellen. So habe sich die Betreuung darauf belaufen, sich seiner Anliegen anzunehmen und ihm zu erklären, weshalb etwas bewilligt werde oder nicht. Der Jugendliche bringe die nötigen Voraussetzungen mit, um altersentsprechende Aufgaben wahrnehmen zu können und sich den gesellschaftlichen Erwartungen entsprechend benehmen zu können. Seine Fähigkeiten reichten aus, um eine Ausbildung in der freien Wirtschaft zu absolvieren, sein Verhalten sei angemessen, einer sozialpädagogischen Nacherziehung bedürfe es nicht.