vom 17. März 2017 wird dargelegt, der Aufenthalt des Jugendlichen sei gekennzeichnet gewesen durch eine gute Anpassung, ein höfliches Auftreten, aber auch seinem Unvermögen oder Unwillen, sein Fehlverhalten und die daraus resultierenden Massnahmen zu verstehen. Irritierend sei die Hartnäckigkeit, mit der sich der Jugendliche erklärt habe, sich in ausschweifenden und irrationalen Rechtfertigungen verloren habe, um sich nicht mit seinem Tun auseinandersetzen zu müssen. Mit seinem Verhalten sei er auch auf der Gruppe ein Aussenseiter geblieben. Als Problemkreise wurden genannt: hoch kränkbar, nicht kritikfähig, misstrauisch und ablehnend;