Auch seine Eltern wehrten sich vehement gegen eine stationäre Unterbringung in einem Massnahmenzentrum. Zum einen befürchteten sie, ihren Sohn zu verlieren, zum anderen wehrten sie sich auch entschieden dagegen, anteilsmässige Zahlungen an eine solche Unterbringung leisten zu müssen. Der damit einhergehende Gesichtsverlust vor der Verwandtschaft laste zudem schwer auf dem Jugendlichen. Seine Bereitschaft, sich auf eine entsprechende Unterbringung einzulassen, sei daher sehr gering. Im Falle eines Scheiterns der Massnahme hätte man kaum noch Handlungsmöglichkeiten, um auf die Entwicklung des Jugendlichen Einfluss zu nehmen.