Vom Risikoprinzip und vom Bedürfnisprinzip her betrachtet sei eine Unterbringung in einem Massnahmenzentrum naheliegend, da ein solches hochstrukturiert sei und sehr gute Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten biete. Damit könnten insbesondere die betrügerischen Internetaktivitäten unterbunden werden. Nicht zuletzt biete sich damit auch die Möglichkeit, eine institutionsinterne Berufsausbildung zu absolvieren. Das Ansprechbarkeitsprinzip zeige aber, dass er für eine solche Unterbringung gänzlich unmotiviert sei. Auch seine Eltern wehrten sich vehement gegen eine stationäre Unterbringung in einem Massnahmenzentrum.