Ohne geeignete Massnahmen bestehe beim Jugendlichen zudem ein deutliches Risiko für eine psychosoziale Abwärtsspirale, das heisse für ein Scheitern seiner beruflichen Integration und eine Verschlechterung seines psychischen Zustandsbilds. Im Gutachten wird der Schluss gezogen, aufgrund des deutlich erhöhten Rückfallrisikos, der gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der gefährdeten beruflichen Integration ergebe sich beim Jugendlichen eine klare Bedürftigkeit nach besonderen Schutzmassnahmen gemäss Art. 10 JStG. Eine Rückkehr zu den Eltern sei vom Risikoprinzip her nicht vertretbar.