Es bestehe auch keine Suchtgefährdung. Weder sei ein schädlicher Gebrauch von Suchtmitteln noch eine Suchtmittelabhängigkeit feststellbar. Auch familiär bestehe keine entsprechende Veranlagung dafür. Das Rückfallrisiko werde beim Jugendlichen – ohne jegliche Intervention – als deutlich erhöht eingeschätzt. Er gerate aufgrund seiner narzisstischen Persönlichkeitsproblematik immer wieder in Situationen oder führe diese proaktiv herbei, in welchen er in stereotyper Weise mit Vermögensdelikten reagiere. Diese dienten dazu, seinen narzisstisch labilen Selbstwert zu stabilisieren.