Was eine allfällige Fremd- und Selbstgefährdung anbelange, so weise der Jugendliche keine Aggressions- oder Gewaltproblematik auf, weshalb das diesbezügliche Risiko für eine Fremdgefährdung gering sei. Im Bereich der Vermögensdelikte schädige er im Rahmen seines andauernden Verhaltensmusters aber durchaus sich und andere. Im Begutachtungszeitraum habe der Jugendliche einmal angegeben, dass seine Suizidgedanken zunehmen würden, wenn er länger als nötig untergebracht werde. Gemäss Gutachter habe diese Drohung jedoch einen manipulativen Charakter. Die Suizidalität werde als nicht akut eingeschätzt. Es bestehe auch keine Suchtgefährdung.