Diese narzisstischen Persönlichkeitsmerkmale seine legalprognostisch äusserst ungünstig. Aufgrund seines jungen Alters könne jedoch davon ausgegangen werden, dass die Störung noch keinen hohen Schweregrad erreicht habe und dass diese durch therapeutische Massnahmen positiv beeinflusst werden könne. Die vom Jugendlichen angegebenen depressiven Symptome seien nicht geeignet, eine depressive Störung zu begründen. Diese seien vielmehr seiner narzisstischen Persönlichkeitsstörung zuzuordnen. Subjektiv fühle er sich rasch ungerecht behandelt und erwarte – auch ohne besondere Leistungen – als «etwas Besonderes» Beachtung zu finden. Dabei trete er sehr arrogant auf.