Eine Ausbildung auf EBA-Niveau erscheine daher angemessener. Eine Ausbildung an einem geschützten Arbeitsplatz in einer sozialpädagogischen Institution oder in einem Massnahmenzentrum erscheine nicht als zwingend. Gegenüber dem Gutachter äusserte der Jugendliche den Plan, eine Lehre als Informatiker/Applikationsentwickler zu machen, begleitend die Berufsmatura zu absolvieren und später Wirtschaft zu studieren. Denkbar sei eine Detailhandelsausbildung im elektronischen Bereich, handwerklich sei er gar nicht begabt. Klinisch-psychiatrisch liege beim Jugendlichen keine «typische» Störung des Sozialverhaltens vor.