Im psychiatrischen Gutachten vom 1. Februar 2017 kommt der Experte zu folgenden Schlüssen: Intellektuell liege die Leistungsfähigkeit des Jugendlichen mit einem Gesamt-IQ von 89 im unteren Durchschnittsbereich. Er zeige Stärken in der Wahrnehmungsorganisation, jedoch Schwächen in der Arbeitsgeschwindigkeit und im Sprachverständnis. Aufgrund seiner Leistungsfähigkeit sowie seiner bisherigen Schullaufbahn (Logopädie, heilpädagogische Spezialförderung, Kleinklasse usw.) liege es auf der Hand, dass er mit einer EFZ-Ausbildung überfordert sei, vor allem im schulischen Bereich. Eine Ausbildung auf EBA-Niveau erscheine daher angemessener.