14 Abs. 1 JStG, vgl. begründeter Beschluss in den Akten des Berufungsgerichts). II. Rechtskräftige Schuldsprüche Der Jugendliche ist wie folgt rechtskräftig schuldig gesprochen: - Betrug durch Bestellung einer Rado-Uhr im Wert von CHF 2'910.00 mit falschen Angaben und ohne Leistungswillen, begangen zwischen dem 1. und dem 8. Dezember 2015 (Anklageverfügung, fortan: AV, Ziff. 1.1); - Mehrfacher versuchter Betrug durch fiktive Verkaufsangebote von Mobiltelefonen auf Handelsplattformen in 10 Fällen, begangen zwischen dem 3. und dem 27. Juli 2016 (AV Ziff.