7. Der Jugendliche entwich am 21. Juni 2018 aus dem Massnahmenzentrum N.___ und konnte in der Folge von der Polizei am 3. August 2018 – nach einem kurzen Fluchtversuch – bei den Eltern zu Hause angehalten und wieder dem Massnahmenzentrum zugeführt werden (vgl. AS 8 ff., 16, 18 f., 31). Wegen seiner Entweichung stand er vom 3. August 2018 bis zum 8. August 2018 unter Disziplinararrest. Kurze Zeit später, am 10. August 2018, ergriff der Jugendliche erneut die Flucht und befand sich längere Zeit auf Kurve. Am 18. Oktober 2019 konnte der Jugendliche wieder im N.___ platziert werden, nachdem er am 11. Oktober 2019 in Aarau hatte festgenommen werden können.