6. Damit ist das erstinstanzliche Urteil wie folgt in Rechtskraft getreten: - Ziffer 1: Freispruch, - Ziffer 2: Schuldsprüche, - Ziffer 7: Einziehungen, - Ziffer 8: Auszahlungen, - Ziffern 9 und 10: Verweis von Schadenersatzforderungen auf den Zivilweg. Mit Verfügung des obergerichtlichen Instruktionsrichters vom 2. Dezember 2019 wurden der zuständige Jugendanwalt, der Jugendliche, dessen amtlicher Verteidiger und Dr. D.___ als Sachverständiger auf Dienstag, 18. Februar 2020, zur Hauptverhandlung vor das Berufungsgericht vorgeladen.