CHF 1'000.00 zu bezahlen. Die übrigen Kosten von CHF 20'470.00 gehen zu Lasten des Staates. 5. Gegen das Urteil liess der Jugendliche am 18. Juni 2018 die Berufung anmelden. Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vom Jugendgericht erst nach gut 15 Monaten anfangs Oktober 2019 versandt worden war, liess der Jugendliche am 21. Oktober 2019 frist- und formgerecht die Berufung erklären. Angefochten würden die Ziffern 3 und 4 des erstinstanzlichen Urteils: Auf die Anordnung einer offenen Unterbringung sei zu verzichten und die Freiheitsstrafe sei angemessen zu reduzieren.