3. Nach Übergriffen gegen den Jugendlichen im Massnahmenzentrum M.___ erfolgte am 19. Februar 2018 zu dessen Schutz die Umplatzierung in das Massnahmenzentrum N.___. Gegen diese Verfügung erhob der Jugendliche am 23. Februar 2018 Beschwerde. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, vom 29. März 2019 wurde die Beschwerde abgewiesen.