Aufgrund der neuen ihm zur Last gelegten Delikte wurde er unmittelbar nach der Massnahmenüberprüfung in Haft genommen. Im Anschluss daran verfügte der Jugendanwalt am 25. Juli 2017 die Aufhebung der ambulanten Schutzmassnahmen und ordnete vorsorglich die Unterbringung des Jugendlichen im Massnahmenzentrum M.___ sowie eine ambulante Behandlung per 31. Juli 2017 an. 2. Mit Anklageverfügung vom 21. Dezember 2017 überwies der zuständige Jugendanwalt die Akten dem Kantonalen Jugendgericht zur Beurteilung des Jugendlichen (abgelegt zu Beginn der weder mit einem Inhaltsverzeichnis versehenen noch paginierten Akten der Jugendanwaltschaft).