Am 24. Juli 2017 fand die Überprüfung der vorsorglich angeordneten ambulanten Schutzmassnahmen und der Auflagen statt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde dem Jugendlichen eröffnet, dass die Auflagen von ihm nicht eingehalten worden seien und dass aus diesem Grund, aber auch aufgrund seiner erneuten Delinquenz (mehrfacher versuchter Kreditbetrug und mehrfacher Einbruchdiebstahl) eine stationäre Platzierung im Raum stehe. Gleichzeitig wurde ihm das rechtliche Gehör gewährt. Aufgrund der neuen ihm zur Last gelegten Delikte wurde er unmittelbar nach der Massnahmenüberprüfung in Haft genommen.