Auf eine stationäre, offene Unterbringung des Jugendlichen wurde daher bis auf Weiteres verzichtet. Stattdessen erhielt der Jugendliche die Auflagen, sich an sämtliche Termine der angeordneten Schutzmassnahmen zu halten und sich bis Sommer 2017 eine Arbeits- oder Lehrstelle zu suchen. Weiter wurde in der Verfügung festgehalten, dass – sollte sich der Jugendliche nicht an die Termine halten bzw. sollten die Auflagen von ihm missachtet werden – eine stationäre Unterbringung angeordnet werde. Am 24. Juli 2017 fand die Überprüfung der vorsorglich angeordneten ambulanten Schutzmassnahmen und der Auflagen statt.