Der Vorsitzende appelliert abschliessend an den Jugendlichen, mit dem Therapeuten und der Bertreuungsperson ernsthaft zusammen zu arbeiten und weiterhin deliktsfrei zu bleiben. Mit dem Hinweis, dass die Rechtsmittelfrist erst ab Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung zu laufen beginne, beschliesst der Vorsitzende die Urteilseröffnung um 16:25 Uhr. Die Strafkammer des Obergerichts zieht in Erwägung: I. Prozessgeschichte