Er weist darauf hin, dass das Urteil der Berufungsinstanz nachfolgend nur summarisch begründet werde und die ausführliche Begründung dem schriftlichen Urteil zu entnehmen sein werde. In der Folge fasst der Vorsitzende die Strafzumessung zusammen und legt dar, weshalb das Berufungsgericht für den Jugendlichen die Unterbringung in einer offenen Einrichtung verworfen und die ambulante Behandlung sowie die Persönliche Betreuung angeordnet habe. Der Vorsitzende appelliert abschliessend an den Jugendlichen, mit dem Therapeuten und der Bertreuungsperson ernsthaft zusammen zu arbeiten und weiterhin deliktsfrei zu bleiben.