13 JStG. Hierauf zieht sich das Berufungsgericht nochmals zurück, um die geheime Urteilsberatung abzuschliessen. In der Folge werden die Parteien zur mündlichen Urteilseröffnung wiederum in den Gerichtssaal gebeten. Der Vorsitzende verliest den Urteilsspruch. Er weist darauf hin, dass das Urteil der Berufungsinstanz nachfolgend nur summarisch begründet werde und die ausführliche Begründung dem schriftlichen Urteil zu entnehmen sein werde.