Abschliessend wird die mündliche Urteilseröffnung, ursprünglich vorgesehen am 19. Februar 2020 um 11:00 Uhr, in Absprache mit den Parteien auf den 18. Februar 2020 um 16:00 Uhr vorverlegt. Es erscheinen am 18. Februar 2020 um 16:00 Uhr vor Obergericht: 1. Jugendanwalt B.___, für die Jugendanwaltschaft als Anschlussberufungsklägerin; 2. A.___, Jugendlicher und Berufungskläger; 3. Rechtsanwalt Severin Bellwald, amtlicher Verteidiger des Jugendlichen. Der Vorsitzende stellt die anwesenden Personen fest und gibt vorab bekannt, dass das Berufungsgericht seine Beratung noch nicht abgeschlossen, sondern aus folgendem Grund unterbrochen habe: