Er wäre sehr froh, wenn er nun die Chance ergreifen könnte, sich ausserhalb des Massnahmenzentrums N.___ zu bewähren. Er wisse, dass er in der Vergangenheit viel «Scheisse» gebaut habe. Er wolle mit und nicht gegen die Jugendanwaltschaft arbeiten. Abschliessend wird die mündliche Urteilseröffnung, ursprünglich vorgesehen am 19. Februar 2020 um 11:00 Uhr, in Absprache mit den Parteien auf den 18. Februar 2020 um 16:00 Uhr vorverlegt.